Baumkontrolle

 

Bäume sind aus unserem Lebensumfeld nicht mehr wegzudenken und prägen unsere Umwelt durch ihre vielseitigen Eigenschaften. Das Verhältnis zwischen Menschen und Bäumen ist oftmals gespalten, wobei meist der Anspruch an Sicherheit in den Mittelpunkt gerückt wird.

Nach Paragraph 823 Absatz 1 BGB unterliegen Bäume im öffentlichen Raum der Verkehrssicherungspflicht, für welche der Baumeigentümer Sorge zu tragen hat. Dazu zählen auch Bäume auf Privatgrundstücken, deren Kronenteile in den öffentlichen Bereich hineinragen, bzw. die in diesen hinein kippen können.

Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Baumbestand von uns, als von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) zertifizierte Baumkontrolleure, regelmäßig dokumentieren zu lassen. Bei der Baumkontrolle wird Ihr Baum und sein Umfeld genauestens in Augenschein genommen, die Merkmale protokolliert und Ihnen der Baumzustand offiziell in Form eines Gutachtens bescheinigt. Anschließend beraten wir Sie, wenn nötig, über mögliche Entscheidungswege zur Wiederherstellung der Bruch- und Standsicherheit Ihrer Bäume. Ihr Baumbestand wird von uns in ein Baumkataster aufgenommen in dem alle baumrelevanten Informationen verfügbar sind. Wir verwalten diese Daten, sichern sie rechtlich ab und kontaktieren Sie über den Zeitpunkt der nachfolgenden Baumkontrollen. Im Bereich der Baumkontrolle arbeiten wir nach dem Regelwerk FLL-Baumkontrollrichtlinie (2013). Aktuelles Wissen und der ständige Austausch mit Fachkollegen, sowie unsere Gründlichkeit und Sorgfalt sind unsere Kompetenzen.

  • Durchführung von Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit nach FLL-Richtlinie
  • Begutachtung von Bäumen nach Schadereignissen
  • Erstellen von Baumkatastern
  • Kartieren und Digitalisieren von Baumstandorten (GPS & GIS)