Baumfällungen

 

Eine Baumfällung wird unumgänglich, wenn die Stand- oder Bruchsicherheit des Baumes durch baumpflegerische Maßnahmen alleine nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Jedoch kommt es auch dann zu einer Fällung, wenn der Baum schlicht und einfach an einem ungeeigneten Platz steht, oder eine anstehende Baumaßnahme zu stark beeinträchtigen würde. Sie sollte jedoch als letzte verbleibende Maßnahme in Frage kommen, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann. Ob Freifällung oder stückweises Absetzen einzelner Baumteile, es gibt für jeden Baum und die jeweiligen standörtlichen Verhältnisse das passende Arbeitsverfahren. Durch den Einsatz von Seilklettertechnik und Rigging-Verfahren können Bäume oder Baumteile sicher und bodenschonend abgetragen werden, auch wenn sich direkt unter dem zu fällenden Baum sensible Objekte befinden, wie beispielsweise eine Garage, Pool, die gepflegten Beete oder ein Gewächshaus.

Fällungen sind generell zwischen dem 01.10. und 28.02. möglich. Außerhalb dieses Zeitraumes bedarf es einer Sondergenehmigung. Zudem ist die Baumschutzsatzung der jeweiligen Gemeinde zu beachten, die teilweise bestimmte Baumarten unter Schutz stellt oder die Fällung nur bis zu einem bestimmten Durchmesser erlaubt.

Wir finden mit Ihnen zusammen die beste Lösungsmöglichkeit und beraten Sie kompetent zu allen nötigen Schritten

  • Fachgerechte Beurteilung des zu fällenden Baumes
  • Koordination und Durchführung der Fällung
  • Stückweises Absetzen durch Rigging-Technik
  • Entsorgung, Häckseln des Schnittgut
  • Kaminholzsägen, Wurzelstock fräsen